Landgericht Freiburg: Bei Florian André H. bleibt es für seine öffentliche Hitlerei bei 80 Tagessätzen

Bei Florian André H. bleibt es für seine öffentliche Hitlerei bei 80 Tagessätzen

Vor der kleinen Strafkammer des Landgericht Freiburg unter der Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin Goj  und zweier eherenamtlichen Richterinnen einigten sich nach einem ca. 20 minütigen nichtöffentlichen  Rechtsgespräch sowohl die Sitzungsvertreterin  der Staatsanwaltschaft, Frau Lehman, der Rechtsanwalt und Anwaltgrösse der Naziszene des Angeklagten, Laurens Nothdurft wie sein ebenfalls aus Berlin angereister Mandant Florian André H. auf die jeweilige Rücknahme der Berufung. 
So bleibt es bei dem 80 Tage Urteil (zu je 30 €) des Amtsgericht Freiburg vom 20.Januar 25. 
Der Verurteilte hatte zweimal lautstark in einer Gruppe aus seiner Landsmannschaft Thuringia Berlin anlässlich eines Treffen des "Silberkartells" in der HansaStr. im Vorgarten bei der Turnerschaft Neoborussia Freiburg und nächtens bei seinem Schlafplatz in der Landsmannschaft Markomania-Albertia  in Verweigerung der Klonutzung im UG während des  Urinierens im Garten laut rumgehitlert. Näheres findet sich in den kenntnisreichen Berichten der AAF [ 1, 2, 3]
Während die Staatsanwaltschaft mit der Berufung  eine Erhöhung des Strafmasses erreichen wollte [inklusive Eintrag in das BZR], war das Ziel  der beiden Anträge des Angeklagten Florian André H. sowie die seines Rechtsanwaltes, der beim Amtsgericht Prozess auf Freispruch zumindest Einstellung wegen Geringfügigkeit gezielt hatte,  nicht unmittelbar erkennbar. Beide verzichteten auf eine Rechtsbelehrung zum Kostenbescheid, der binnen einer Woche angefochten werden kann. Sie konnten die Rückreise nach Berlin antreten. Ausser Spesen also nicht viel gewesen  (kmm)