Fokus Südwest 29.11.2018

Fokus Südwest 29.11.2018

Beiträge:

  • Fessenheim zum 9. - Ende 2020 geht’s zu Ende
  • Formen des Widerstands gegen das NS-Regime im Südwesten
  • Wie steigern Massenkontrollen das Sicherheitsgefühl?

Nachrichten:

  • Schweizer Volksabstimmungen am Wochenende
  • Schnell stilllegen – umsichtig rückbauen!
  • Fahrgastbeirat Baden-Württemberg fordert Erstattungsregelungen bei Verspätungen im Schienenverkehr
  • Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

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  • Schweizer Volksabstimmungen am Wochenende

Die Schweiz hat Sonntag 25. November eine Initiative der Schweizerische Volkspartei   (SVP) für nationale Alleingänge bei internationalen Verträgen abgelehnt. Die  sogenannte Selbstbestimmungsinitiative sollte Schweizer Recht über internationales Recht stellen. Im Endergebnis sprachen sich zwei Drittel der Abstimmenden gegen den Vorstoß der SVP.  
Nicht so deutlich mir rund 54 Prozent wurde die Hornkuh-Initiative abgelehnt.
Die Intitiative sah vor schweizer Bauern die Kühe mit Hörnern halte einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.
Gegen die Überwachung von Beziehern staatlicher Leistungen hatte das Schweizer Wahlvolk nichts. Jetzt können Versicherte, Arbeitlose usw. wieder observiert werden.
 

  • Schnell stilllegen – umsichtig rückbauen!

Der Energiekonzern EnBW und seine Tochter EnKK planen, den Block II des Atomkraftwerks Neckarwestheim stillzulegen und abzureißen. Am Dienstag, den 27. November 2018, war die Erörterung von Einwendungen zu den Planungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat allein 64 Einwendungen formuliert und vorgetragen beim Erörterungstermin. Kern der Forderungen des BUND sind die umgehende Stilllegung des Atomkraftwerks und anschließend ein umsichtiger Rückbau.
Sorgen bereitet dem BUND die bei der jüngsten Revision entdeckten Korrosion an Heizrohren in den Dampferzeugern. Der BUND-Regionalgeschäftführer Gottfried May-Stürmer sieht daher Sicherheit nur bei einer schnellen Stillegung des Reaktors.
Gründlich und langsam sollte jedoch mit dem Abriss begonnen werden und der Frage was mit dem atomaren Abfall anzufangen sei.

 

  • Fahrgastbeirat Baden-Württemberg fordert bessere Erstattungsregelungen bei Verspätungen im Schienenverkehr

Eine bessere Erstattungsregelung bei Verspätungen im Schienenverkehr für Pendler und Gelegenheitsfahrgäste fordert der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg (FGB-BW). In den letzten Jahren hat sich die Pünktlichkeit auf der Schiene verschlechtert.
Ein Ärgernis besonders für Pendler. Die vielfältigen Bemühungen des Landen die Qualität der Schiene zu erhöhen werden vom Fahrgastbeirat gesehen; die Pünktlichkeit stieg jedoch nicht an.
Dem Baden-Württembergischen Fahrgastbeirat dient als Vorbild Österreich. Zeitkarteninhaber sollen ein 120stel des auf die Schienenstrecke entfallenden Jahres-kartenpreises für jeden Monat, in dem die Streckenpünktlichkeit das zwischen dem Land und dem Verkehrsunternehmen vereinbarte Pünktlichkeitsziel verfehlt, automatisch erstattet bekommen.
Stufenweise solle auch eine Erstattungsregelung für Einzelfahrausweise eingeführt werden, die ebenfalls automatisch greife, fordert der FGB-BW - hier zeigten Beispiele aus Hessen mit der 10-Minuten-Garantie und automatische Erstattungsregelungen beim Fahrkartenkauf per Smartphone/Kreditkarte wie in Großbritannien den Weg.

  • Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Der Zweite Senat hat mit dem am Mittwoch veröffentlichtem Beschluss eine baden-württembergische Besoldungsregelung für nichtig erklärt, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah. Zur Begründung hat der Senat angeführt, dass Beamte nicht dazu verpflichtet sind, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kommt zur Bewältigung von Ausnahmesituationen nur in Betracht, wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist. Das notwendige Sparvolumen ist dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften. Die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber ist zudem an die Einhaltung prozeduraler Anforderungen geknüpft. Trifft der Gesetzgeber zur Reduzierung der Staatsausgaben mehrere Maßnahmen in engem zeitlichem Zusammenhang, hat er sich mit den Gesamtwirkungen für die Beamtinnen und Beamten auseinanderzusetzen.
So die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch. Kurz Staatsdiener und Dienerinnen müssen nicht durch Besoldungsverzicht in den ersten drei Dienstjahren den Staatshaushalt von Baden-Württemberg retten.