Am 30. September gab es vier juristische Entscheidungen zum Nachteil von vier im sogenannten „Budapest-Komplex“ verfolgte AntifaschistInnen in Budapest und Paris. Sämtliche Verfahren werden wegen gewaltsamen Tätigkeiten gegen Teilnehmer der jährlichen Nazigroßversammlung „Tag der Ehre“ und/oder der Mitgliedschaft, beziehungsweise Unterstützung, einer angeblichen kriminelle Organisation geführt.
In Budapest, wo sich die Vorgabe AntifaschistInnen grundsätzlich als Kriminelle einzustufen auch unter Péter Magyar scheinbar kaum verändert hat, wurden vergangenen Mittwoch drei Berufungsverfahren abgeschlossen. Die Urteile bewegten sich dabei kaum: bei Maja verhängte das Gericht am Morgen sieben Jahre Haft anstatt der zuvor acht. Für Gabriele wurde die Haftstrafe von sieben auf sechs Jahre Haft ebenfalls kaum reduziert. Der Mailänder wurde wie die Berlinerin Anna in Abwesenheit verurteilt. Das Strafmaß in letzterem Fall bewegte sich bei zwei Jahren Haft auf Bewährung nicht. Für Maja steht nach rechtskräftigem Abschluss der ungarischen Rechtsprozedur eine mögliche Überstellung und Haft in Deutschland in Aussicht. Die non-binäre Antifa sitzt nach einer illegalen Abschiebung aus Deutschland seit zwei Jahren unter unwürdigen Bedingungen in Haft und befand sich zeitweise im Hungerstreik.
In Paris befasste sich das Kassationsgericht mit dem Verfahren Ginos gegen die mögliche Ausweisung nach Deutschland. Im Mai hatte die Bundesanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, nachdem eine Ausweisung des albanischen Staatsbürgers nach Ungarn von der Abschiebekammer des Berufungsgerichtshofs im April abgelehnt worden war. In einem zweiten Auslieferungsverfahren urteilte die Kammer am 19. August zu ungunsten Ginos, nun sah auch die letzte Berufungsinstanz keinen Hinderungsgrund für eine Abschiebung. Bis zuletzt hofften UnterstützerInnen auf eine Verweisung an den europäischen Gerichtshof.
Am 7. Oktober neigt sich mit einer letzten Anhörung im Fall des Nürnberger Antifaschisten Zaid vor der Abschiebekammer in Paris ein weiteres Budapest-Verfahren dem Ende zu. Dem syrischen Staatsbürger droht eine Auslieferung nach Ungarn, wo der autoritäre Umbau und die politischen Ermittlungen gegen AntifaschistInnen unter dem Fidesz-Regime auch unter Magyar bittere Realität bleiben.
