Vor der Abschiebekammer des Justizpalastes von Paris wurde am 14. Januar über eine mögliche Ausweisung des Nürnberger Antifas und syrischen Staatsbürgers Zaid nach Ungarn verhandelt. Zaid, der sich im Januar 2025 in Deutschland mit weiteren Antifas gestellt hatte, war im Oktober nach Frankreich geflüchtet, in der Hoffnung auf einen „fairen Prozess“. Fast 20 AntifaschistInnen aus Deutschland, Syrien, Albanien und Italien sind seit Februar 2023 einer massiven internationalen Repressionswelle ausgesetzt, da sie in Ungarn TeilnehmerInnen eines jährlichen Naziaufmarschs angegriffen haben sollen. Es drohen hohe Haftstrafen.
In Frankreich sind die Verfahren weniger dicht gestreut – nach der wiederholten Festnahme des albanischen Staatsbürgers Gino im Dezember ist der Prozess gegen Zaid der zweite Fall, der in Paris verhandelt wird. Nun erwartet Zaid eine ähnliche Prozedur wie Gino im vergangenen Jahr – außer, dass er diese nicht in Untersuchungshaft verbringen muss. Juristisch geht es um die Ausweisung eines nicht-EU Bürgers in ein anderes Schengen-Land auf Grundlage des EU-Haftbefehls. Der Kammervorsitzende Christophe Morgan betonte zur Verfahrenseröffnung an diesem Mittwoch eine Art déjà-vu zu erleben, da die Fragestellungen bezüglich einer Überstellung nach Ungarn sehr ähnlich seien.
Ein europäischer Haftbefehl aus Budapest war im Frühling im Fall Gino abgeschmettert worden. Wie auch im Fall des Antifas Gabri in Milano, kam das Gericht zu dem Schluss, dass es in Ungarn weder würdige Haftbedinungen noch ein faires Verfahren gegen den Beschuldigten gäbe. Damit würde gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Mittlerweile bemüht sich Deutschland darum, das Verfahren und den Beschuldigten Gino an sich zu ziehen, da seine angeblichen Opfer deutsche Nazis sind. Der neue Prozess gegen Gino läuft seit dem 24. Dezember.
Bisher gibt es keinen Abgleich im Diskurs der europäischen Behörden, was die Handhabe in dieser Verfolgungsjagd angeht. Während Ungarn und Deutschland Antiterroreinsätze gegen die „Antifa“ auffahren, entließen die italienische und die französische Justiz jene angeblichen Terroristen zuletzt aus der Haft oder nahmen diese garnicht erst fest.
Gegen Zaid hatte Deutschland offenbar nichts in der Hand. Es entließ ihn im Frühjahr unter Auflagen aus der Abschiebehaft. Seine Flucht nach Frankreich erklärt sich mit einer drohenden Abschiebung nach Ungarn. Gespannt wird dort aktuell auf den Schauprozess gegen Maja geblickt, der in wenigen Tagen endet. Auch in Düsseldorf wird dieser Tage gegen jene AntifaschistInnen verhandelt mit denen sich Zaid vor einem Jahr stellte.
In Anbetracht der Argumentation gegen den Unrechtsstaat Ungarn, die das selbe Pariser Gericht bereits anerkannte, gaben sich UnterstüterInnen vorsichtig optimistisch. Es wäre erstaunlich wenn Ungarns Haftbefehl, der in Ginos Fall abgeschmettert wurde, bei Zaid zur Anwendung käme. Zaid gab sich nach diesem Verhandlungstag des 14. Januar jedenfalls kämpferisch und ordnet die Repressionswelle und die Notwendigkeit Antifaschistischer Arbeit ein: „Antifaschismus ist nicht nur ein Kampf gegen die Rechtsextremen. Es ist auch ein Kampf gegen Militarisierung, soziale Ausbeutung und die Armut… Das ist es, was die Regierenden in Wirklichkeit stört.“
LS
