Gino und Zaid vor Gericht: Pariser Justiz ohne Eile in den Budapest-Verfahren

Pariser Justiz ohne Eile in den Budapest-Verfahren

Protest für die Befreiung des Antifa Gino vor dem Justizpalast in Paris im Frühjahr 2025 (LS)

Protest für die Befreiung des Antifa Gino vor dem Justizpalast in Paris im Frühjahr 2025 (LS)
Protest für die Befreiung des Antifa Gino vor dem Justizpalast in Paris im Frühjahr 2025 (LS)
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Luc Śkaille - RDL

Nebst dem Gedenken an die KommunardInnen von 1871 gingen am 18. März auch die Pariser Budapest-Verfahren gegen die beiden Antifas Gino und Zaid in die nächste Runde. Beide müssen sich der Vollstreckung europäischer Haftbefehle aus Deutschland und Ungarn vor der Abschiebekammer des Palais de Justice erwehren. Doch der Prozesstag war von kurzer Dauer: Wegen dem Bedarf nach „ergänzenden Informationen“ beschied das Gericht abermals auf eine Fortführung der Verhandlungen im April. Dennoch kochte die Stimmung kurzzeitig hoch, auch weil die Staatsanwaltschaft tut, was Staatsanwaltschaften tun : einen absoluten Verfolgungswillen gegen Linke demonstrieren.

Die Repressionswelle gegen AntifaschistInnen, die im Februar 2023 TeilnehmerInnen des Neonaziaufmarschs „Tag der Ehre“ in Budapest angegriffen haben sollen, ist auch in Frankreich zunehmend ein Begriff. Seit der ersten von zwei Festnahmen des Mailänders Gino in Montreuil im Herbst 2024 und seiner Freilassung im Frühjahr letzten Jahres, beschäftigt mittlerweile auch der Fall des Nürnbergers Zaid zumindest Teile der französischen Öffentlichkeit.

Zaid floh im Herbst von Deutschland nach Frankreich, um den deutschen Behörden zu entgehen, die äußerst eng mit dem faschistisch regierten EU-Partner Ungarn kooperieren. Nachdem sich Zaid mit weiteren AntifaschistInnen bereits im Januar 2025 ein erstes mal in Deutschland gestellt hatte und mehrere Monate inhaftiert war, kam er unter Auflagen frei. Da Deutschland, anders als bei den anderen Antifas, kein Verfahren eröffnete, blieb die Befürchtung einer Abschiebung nach Ungarn. Im Herbst meldete sich der syrische Staatsbürger überraschend in einer Pariser Polizeiwache.

Seit Jahresende wird nun monatlich um den ungarischen Haftbefehl verhandelt. Wenig deutete bisher darauf hin, dass die französische Justiz Zaid nach Ungarn abgibt. Im Frühjahr 2025, als es um eine Auslieferung Ginos ging, erachtete das selbe Gericht, die Rahmenbedingungen im von Orban deformierten Justiz- und Haftsystems als inkompatibel mit europäischen Menschenrechtsstandards. Doch der Verfolgungswille gegen die Antifas blieb auch nach diesem hervorzuhebenden Urteil intakt.

In einem überraschenden Antiterroreinsatz am 16. Dezember wurde Gino, diesmal auf Bestreben Deutschlands, wegen derselben Ermittlungen, erneut von einem Spezialkommando der SDAT festgenommen. Am 24. Dezember urteilte die Abschiebekammer des Berufungsgerichtshofs, entgegen der für Deutschland scheinbar Terrorismus-relevanten Prozedur, es gäbe keine Fluchtgefahr. Gino sei, solange er den anvisierten Vorladungen nachkommt, umgehend auf freien Fuß zu setzen.

Die erneuten monatlichen Anhörungen vor Gericht finden zwar nicht unter den angespannten Rahmenbedingungen der Untersuchungshaft im Gefängnis von Fresnes statt. Doch Befürchtungen über eine mögliche Ausweisung nach Deutschland bleiben im Unterstützerumfeld real. Die französische Justiz dürfte die BRD 2026 in Sachen Anwendung der europäischen Menschenrechtskonvention nämlich in einer anderen Liga sehen, als Ungarn.

EU-Haftbefehle sollten eigentlich zu einer fast automatischen Kooperation zwischen den kooperierenden Staaten werden, doch ganz so einfach ist es hier nicht. Denn die den europäischen Haftbefehlen zu Grunde liegenden Ermittlungen im „Budapest-Komplex“, wurden in sämtlichen Fällen von Orbans Behörden geführt oder zumindest maßgeblich Geprägt. Das senkt das Vertrauen in den Akten gewaltig. Besonders wenn eine von der Verteidigung suggerierte Berücksichtigung der Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen und Solidaritätsstrukturen erfolgt, die die Unabhängigkeit eben dieser ungarischen Behörden glaubwürdig anzweifeln.

Die Anwälte Krassoulia und Pasquet-Marinacce argumentieren weitergehend, dass das Auslieferungsverfahren in Ginos Fall eine wiederholte Beurteilung ein und derselben Verfahrenssache vor dem Berufungsgerichtshof sei. International gilt der Rechtsgrundsatz non bis idem. Und das Deutschland nun eines Antifaschisten Habhaft werden will, weil seine Auslieferung nach Ungarn nicht geklappt hat und ihnen plötzlich auffällt, dass seine vermeintlichen Opfer Sabine Brinkmann und Robert Fischer Deutsche sind, ist halt schlechtes Timing. Zumal die beiden Neonazis aus Melle ja mit dem Deutschsein nicht wirklich hinterm Berg halten und das gleiche Gericht über ein halbes Jahr vor der Festnahme stichhaltig erklärt hatte, warum Gino wegen dieser Sache nicht ausgewiesen werden kann.

Während dem Februarprozesstag hatten die Verteidiger also Einsicht in weitere Akten beantragt, um die Quellen der Ermittlungen besser zu beurteilen. Das hält nun die Staatsanwaltschaft mittlerweile für unzulässig, auch wenn diese vom Gericht bereits zugelassen wurden. Auch ein bisschen spät, könnte vermutet werden. Jedenfalls genug für ein lautstarkes Wortgefecht zwischen den Robenträgern. Ziel bleibt aus Sicht der Verteidigung beide Verfahren im Sinne der bereits existierenden positiven Entscheidung zu Gino vom vergangenen Frühjahr zu lenken. Denn nichts deutet darauf hin, dass Ungarn seit letztem Sommer spontan zum Rechtsstaat mutiert sei. Eine erneute Prüfung einer Ausweisung Ginos auf Grundlage eines EU-Haftbefehls in gleicher Sache könne, wenn überhaupt, auf EU-Ebene verhandelt werden – und das würde dauern.

Doch die Staatsanwaltschaft drückt natürlich in eine ganz andere Richtung. Das Gefühl könnte entstehen, dass eine Beschwerde bezüglich angeblich zu spät eingereichter Unterlagen der Verteidiger und der Versuch vorliegende Akten wieder vom Prozess abzusondern eine Blockade der Abschiebekammer ermöglichen soll. Ein eventueller Verfahrensfehler könnte dazu führen, dass ein anderes Gericht in Frankreich die Sache „neu“ verhandelt und in Ginos Fall mit einer größeren Wahrscheinlichkeit für die Auslieferung an Deutschland plädiert. Beide Prozesse werden am 15. April im Justizpalast Métro Cité fortgesetzt. Die Anhörungen von Zaid und Gino finden um 13:30 Uhr respektive um 16:00 Uhr statt. LS