Das Bürgerbegehren zum Freiburger Fuß- und Radentscheid ist rechtlich unzulässig. Diese Einschätzung veröffentlichte die Stadt Freiburg an diesem Dienstag. Die sei keine politische, sondern eine rein juristische Entscheidung. Die Stadt setze weiter auf Dialog mit den Initiatoren. Die Stadtverwaltung bemängelt zu wenig Bestimmtheit bei den Forderungen, teilweise würden objektiv unmögliche Maßnahmen gefordert und die Kostendeckung der Forderungen seien nicht ausreichend dargelegt.
Über die Auffassung der Stadtverwaltung haben wir mit Fabian Kern vom VCD Südbaden, einem der Initiatoren der beiden Bürgerbegehren, gesprochen.