Freiburgs Mobilfunk lassez-fair nicht zwingend - BVerwG erklärt Standortplanung für zulässig

Freiburgs Mobilfunk lassez-fair nicht zwingend - BVerwG erklärt Standortplanung für zulässig

In einem Urteil (BVerwG 4 C 1.11), das Ende August gefasst wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Kommunen auch dann ein Recht auf Standortplanung für Mobilfunkanlagen zugebilligt, wenn diese nach Landesrecht eigentlich genehmigungsfrei seien.  Die Abwehr von umweltschädlichen Wirkungen sei prinzipiell ein legitimes städtbauliches Ziel im Rahmen der Bauleitplanung.
In Freiburg hat bisher das Bürgermeisteramt generell wegen Genehmigungsfreiheit der Anlagen eine solche Standortplanung als nicht möglich bezeichnet und damit seine prinzipielles Wirtschafts lassez-faire -Credo gepflegt.
Die Debatte dürfte jetzt auch deshalb einen Schub erhalten, weil das Bundesverwaltungsgericht  selbst im Bau befindliche Anlagen für verhindbar erklärt, vorausgesetzt es wurden Veränderungssperren erlassen, und das Limit einer der ausreichenden  Bevölkerungs- Versorgung bleibt garantiert .