FSB will überteuert gebaute 9 Reihenhäuser im schattigen Günterstal noch bis über die Jahresmitte 2016 leerstehen lassen

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FSB will überteuert gebaute 9 Reihenhäuser im schattigen Günterstal noch bis über die Jahresmitte 2016 leerstehen lassen

Eigentlich ist der Vorgang mittlerweile ein klassischer Fall, sowohl für die Kommunalaufsicht, wie für ein Ordnungsgeld nach Zweckentfremdungrecht. 16 relativ dicht gedrängte, aber zu gross geschnittene  Grundstücke im eher schattigen Günterstal werden von der städtischen FSB erstellt und können nicht vermarktet werden. Als 2015 gerade vier Häuser der fertiggestellten Reihenhäuser verkauft waren, kündigte der FSB-Alleingeschäftsführer Klausmann an, falls bis Jahresende 2015 nicht weitere Häuser verkauft werden können, soll der Rest vermietet werden.

Nach mehrmaligen Nachfragen erhielt RDL nun die Auskunft, dass demnächst  für ein 7. Haus der Notartermin anstünde. Die FSB habe auch "Anfragen" von weiteren Kauffinteressen mit denen man sprechen wolle. Pressesprecher Derjung: "Anfragen von potenziellen Mietern (liegen auch) vor, auf diese werden wir allerdings erst zurückkommen, sollten ab Mitte des Jahres wider Erwarten keine weiteren Kaufinteressenten auf uns zukommen."

Also Pustekuchen mit der Beruhigungspille des Alleingeschäftsführers; es hieß einmal ab 1.1.2016 werden Mieter einziehen können. Ohnehin ist fraglich wie die ca. 200.000 € Zinsbelastung, die von der Gesamtheit der FSB Mieter zu tragen sind,  auch nur ansatzweise durch Vermietung  abzudecken wäre.
Da offenkundig der zuständige Aufsichtsratsvorsitzende der FSB, Oberbürgermeister Dieter Salomon nicht nur seiner Aufsichtsverantwortung nicht nachkommt, sondern auch das offensichtlich rechtswidrige Spiel (hahnebüchener Vorwand: Aussenanlagen müssen noch erstellt werden) von seinen Ordnungs- und Finanzbürgermeister, Otto Neideck (Ausfsicht über Zweckentfremdungen) und Alleingeschäftsführer Klaussmann toleriert werden, wie auch die jahrelangen Leerstände, wäre es höchste Zeit, dass Stadträte die Kommunalaufsicht einschalten. Denn: Langsam wächst sich das Leerstehenlassen auch zum strafrechtlich relevanten Untreue Tatbestand zu Lasten auch städtischen Vermögens aus!

(kmm)