Genehmigung zum Abschuß von Wölfen in Niedersachsen | Unzureichender Herdenschutz

Genehmigung zum Abschuß von Wölfen in Niedersachsen | Unzureichender Herdenschutz

Erneut wurde in Niedersachsen vom sogenannten Umwelt-Ministerium unter dem "roten" Atom-Minister Olaf Lies eine Genehmigung zum Abschuß von Wölfen erteilt. Drei Wölfe in den Landkreisen Uelzen und Emsland sollen getötet werden, weil sie angeblich geschützt gehaltene Schafe gerissen haben.

Nachträgliche Anmerkung:

Aufgrund einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wurde die Abschußgenehmigung am 24. April vorübergehend aufgehoben.

Der Wolf ist theoretisch gemäß Paragraph 7 des Bundes­naturschutzgesetzes eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Dieser Schutz-Status kann jedoch nach der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes im Dezember 2019 noch leichter als bisher ausgehebelt werden. Es muß lediglich der Vorwand gegeben sein, daß einem zum Abschuß vorgesehenen Wolf vermehrte Angriffe auf Nutztiere zugeschrieben werden. Explizit ist nach diesem neuen Gesetz die Tötung eines Wolfes auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Es dürfen so lange Wölfe in der Gegend geschossen werden, bis es keine Attacken mehr gibt - auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird.

Nachdem das Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert hatte, begrüßte Niedersachsens "Umwelt"-Minister Olaf Lies die Entscheidung und gab sich erleichtert. Niedersachsens CDU-Chef Dirk Toepffer sagte: "Die Entscheidung des Bundesrates ist ein unglaublich wichtiges Signal an alle Tierhalter in Niedersachsen." Auch die Pseudo-Grünen hatten lediglich die Backen im Bundestag aufgeblasen, um ihre Rolle als Opposition für die Öffentlichkeit zu mimen, im Bundesrat aber nichts getan, um dieses Gesetz zu stoppen. Die Pseudo-Grünen sind an elf der insgesamt 16 Landesregierungen beteiligt.

Bei den drei aktuell in Niedersachsen zum Abschuß freigegebenen Wölfen handelt es sich um ein männliches und zwei weiblich Tiere. Einer Fähe (Kennung GW965f) mit Revier bei Herzlake im Landkreis Emsland wird zur Last gelegt, daß sie mehrmals Schäden bei einer "Schäferei" verursacht habe. Die betreffende "Schäferei" hatte in der jüngsten Vergangenheit mehr als zehnmal Wolfsrisse beklagt, sich aber dennoch unverändert anpassungsresistent gezeigt. Offenbar besteht kein Interesse an einem effektiven Schutz der Schafe, sondern lediglich am Profit.

Wie die Schafhaltung in Spanien und in Osteuropa beweist, gibt es durchaus praktikable Schutz-Maßnahmen: wolfssichere Weidezäune und Herdenschutzhunde (Siehe unseren Artikel v. 31.08.17). Wenig aufgeschlossen diesen Maßnahmen gegenüber zeigt sich jedoch eine gewisse Klientel, die offenbar darauf setzt, den Wolfsbestand auf Null zu dezimieren. Und so stelle nun auch der über alle Maßen kompromißbereite NABU fest: "Niedersachsens Negativbeispiel zeigt leider, welche Probleme unvollständiger Herdenschutz verursacht. Die Wölfe haben offenkundig an ungeschützten Herden gelernt, daß Schafe eine leichte Beute sind. Zudem sind zumindest nach Informationen vor Ort offenbar leider nicht die empfohlenen und machbaren Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt worden…"

Und weiter hält der NABU fest: "Weltweit sind stromführende Herdenschutzzäune und der ergänzende Einsatz von Herdenschutzhunden bewährte und anerkannte Maßnahmen, um Wölfe von Übergriffen auf Herden abzuhalten. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist jedoch, daß sie von den Weidetierhaltern flächendeckend im Rahmen ihrer tierschutzrechtlichen Verpflichtung und spätestens bei Übergriffen entsprechend der Empfehlungen angewendet werden. Geschieht dies nicht, lernen die Wölfe bei Übergriffen auf ungeschützte Schafe schnell, daß diese ein leichte und schmackhafte Beute sind. Daher ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe und insbesondere eine gute fachliche Beratung der Schäfer dringend notwendig, wird aber bisher vom Land Niedersachsen vernachlässigt."

Niedersachsens Atom-Minister und sogenannter Umwelt-Minister Olaf Lies (SPD) hat maßgeblich zur Misere beigetragen. "Durch seine Forderung nach erleichterten Wolfsabschüssen hat Umweltminister Lies jedoch immer wieder den Eindruck erweckt, daß Vorbeugung nicht notwendig sei. Damit untergräbt er das System des Herdenschutzes. Und ignoriert zudem die Empfehlungen seiner eigenen Fachbehörde," kritisierte der niedersächsische NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann.

Der NABU äußert zudem "große Zweifel" daran, daß das im Dezember 2019 auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Erleichterung des Abschusses von Wölfen mit den strengen europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. "Wir werden daher alles daran setzen, diese Tötungs-Anordnungen auch durch das höchste europäische Gericht überprüfen zu lassen," so der niedersächsische NABU-Landesvorsitzende.

Neben Minister Lies hat auch der niedersächsische Landtagspräsident Bernd Busemann aus populistischen Gründen Blut geleckt und sprach sich sogar für die Freigabe der Bejagung des Wolfes in Niedersachsen aus. Im Jahr 2017 forderte der damalige deutsche Agrar-Minister Christian Schmidt auf den Seiten von Deutschlands meistverkauftem Toilettenpapier eine Abschuß-Quote für Wölfe. Der brandenburgische Bauernverband begrüßte umgehend die Duftmarke des Agrar-Ministers. Für den Deutschen Bauernverband - eine Lobby-Organisation der Agrar-Industrie - steht Profit offensichtlich über Artenschutz. Dieser Verband fordert, in bestimmten Regionen müsse "durch eine konsequente Bestandsregulierung eine Wiederansiedlung des Wolfes ausgeschlossen werden". Auch Jochen Flasbarth, Staatssekretär im sogenannten Umwelt-Ministerium, von 1992 bis 2003 hauptamtlicher Präsident des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), sprach 2017 davon, "komplette Rudel" abzuschießen.

Aufgrund des weitläufigen Reviers der Wölfin mit der Kennung GW965f hat das niedersächsische "Umwelt"-Ministerium gleich drei Kreisjägermeister beauftragt: Martin Meyer Lührmann (Landkeis Osnabrück), Herbert Pitann (Landkreis Cloppenburg) und Heiner Hüsing (Landkreis Emsland).

Nochmals die Nachträgliche Anmerkung vom Beginn dieses Beitrags:

Aufgrund einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wurde die Abschußgenehmigung am 24. April vorübergehend aufgehoben.