In Bayern wurde ein Mann wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Der Anschlag sei, so das Gericht, nur wegen „glücklicher Umstände“ glimpflich ausgegangen. Der Verurteilte hatte den Brandsatz, eine mit Alkohol und brennbarem Material gefüllte Flasche, durch das Fenster einer Unterkunft geworfen. Der Brandsatz hatte jedoch kein Feuer entfacht.
Das Gericht sah die Erklärung des Mannes, er habe die Wand der Unterkunft treffen und die BewohnerInnen nur „erschrecken“ wollen, als falsch an. Wenn man einen Brandsatz herstelle, wolle man auch, dass es brennt, so die vorsitzende Richterin.
Allerdings blieb das Gericht hinter der Anklage zurück, die von versuchtem Mord ausgegangen war. Dagegen sprächen die Machart des Brandsatzes und der Umstand, dass zur Tatzeit in der Unterkunft Licht gebrannt habe. Der Täter habe also davon ausgehen können, dass die BewohnerInnen wach gewesen seien und sich in Sicherheit hätten bringen können.