Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith im RDL Interview zum jetzt bereits dritten Beschluß des Verfassungsgericht von Donnerstag, kritisert eine oft "lebensfremde Einschätzung" der Mehrheit der Verfassungsrichter*innen zu den Lebensbedingungen in der Massenunterbringung beim dritten Beschluß zum Asylbewerberleistungsgesetz, der die Bedarfsherabsetzung gegenüber dem allgemeinen Sozialhilfebedarf im physischen Minimum passieren lässt.
Das Katz und Maus Spiel zwischen Verfassungsgericht und der Parlamentsmehrheit auf Vorlage der Bundesregierung bei den Verschärfung gegen geduldete - weil unabschiebbar- geflüchtete Menschen wird also weitergehen. So stehen selbst noch vom Gericht als verfassungswidrig festgestellte Paragrafen im Gesetz
Beschluss des BverfG:
ls20260415_1bvl000521.pdf

