Pro Asyl zum Beschluß des BVerG am 21.Mai.2026 : Gericht will keine Übermaß bei Kürzung für geduldete Gefüchtete erkennen. Nur zeitige Aussetzung der Korrektur von festgestellten, geänderten Bedarfen ist - folgenlos - verfassungswidrig

Gericht will keine Übermaß bei Kürzung für geduldete Gefüchtete erkennen. Nur zeitige Aussetzung der Korrektur von festgestellten, geänderten Bedarfen ist - folgenlos - verfassungswidrig

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Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith im RDL Interview zum jetzt bereits dritten  Beschluß des Verfassungsgericht von Donnerstag, kritisert eine oft  "lebensfremde Einschätzung" der Mehrheit der Verfassungsrichter*innen zu den Lebensbedingungen in der Massenunterbringung beim  dritten Beschluß zum Asylbewerberleistungsgesetz, der  die Bedarfsherabsetzung gegenüber dem allgemeinen Sozialhilfebedarf im physischen Minimum passieren lässt.
Das Katz und Maus Spiel zwischen Verfassungsgericht und der Parlamentsmehrheit auf Vorlage der Bundesregierung bei den Verschärfung gegen geduldete - weil unabschiebbar-  geflüchtete Menschen  wird also weitergehen. So stehen selbst noch vom Gericht als verfassungswidrig festgestellte Paragrafen im Gesetz

Beschluss des BverfG:PDF icon ls20260415_1bvl000521.pdf

Autor*in

kmm