Der in Deutschland gebürtige türkische Staatsangehörige war wegen Geldsammlung/-übermittlung an salafistische Mordorganisationen 2015 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Scheitern seines Asylantrages, der u.a. mit Informationen zu ihm - als Salafisten - drohender Folter in türkischen Gefägnissen begründet war, wurde auch der dann als Rechtsmittel zur Abschiebeaussetzung eingelegte Eilantrag vom Verwaltungsgerichtsbarkeit verworfen.
Dies ohne Prüfung des Sachverhaltes - Foltermöglichkeit - getan zu haben, verstößt nach Ansicht der 1.Kammer des BVerfG gegen die Garantie aus Art 19 Abs 4 Satz 1 GG, dem zu gewährleisenden wirksamen Rechtsschutz.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/201...
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