Das Landgericht Berlin hat in einem Eilverfahren in einem Eilverfahren entschieden, daß Democracy Reporting International (DRI) bis kurz nach der Bundestagswahl einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X zu gewähren. Ziel ist zu erforschen, ob es auf der Plattform zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt. Die Klage stützt sich auf den Digital Services Act (DSA), der Plattformen dazu verpflichtet, Forschenden Zugang zu relevanten Daten zu gewähren. Das Landgericht hat die Entscheidung damit begründet, dass ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei. Das Urteil stärkt nachhaltig die Grundrechte im digitalen Raum.
Das Rechtsschutzverfahren war mit Hilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingeleitet worden.
X hatte sich geweigert, DRI öffentlich zugängliche Daten wie die Reichweite oder die Anzahl an Likes und Shares von Posts herauszugeben. Mit den erstrittenen Daten kann die Organisation nun auch zu potenziellen Wahlbeeinflussungen auf X forschen und so den digitalen Raum transparenter machen.
PM
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