Gesetz für die Unterbringung von AsylbewerberInnen

Gesetz für die Unterbringung von AsylbewerberInnen

Ab dem 1. Oktober sollen die Gemeinden selbst Unterkünfte errichten können. Auf ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von AsylbewerberInnen haben sich SPÖ, ÖVP und die Grünen geeinigt.  Auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden kann der Bund selbst Unterkünfte errichten. Zusätzlich gibt es jetzt eine Quote für Gemeinden in Relation zur Wohnbevölkerung. Eine Zweidrittelmehrheit im Parlament braucht die Regierung zum Beschluss dieses Gesetzes. Dies geschieht nun durch die Grünen. Im Gesetzesentwurf heißt es, dass jede Gemeinde die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von Hilfs-und Schutzbedürftigen Fremden bereithalten muss. Diese erforderliche Anzahl liegt bei 1, 5 Prozent der Wohnbevölkerung. Am 1. Oktober soll das Gesetz in Kraft treten nach drei Jahren aber wieder außer Kraft treten. Die Nutzung und der Umbau von bestehenden Bauwerken oder die Aufstellung beweglicher Wohneinheiten auf Grundstücken, die dem Bund gehören dürfen nun vom Bundesminister für Inneres ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid vorläufig angeordnet werden. Wenn diese nicht der Sicherheit, der Gesundheit und dem Umweltschutz entgegenstehen ist eine Beschwerde gegen den Bescheid unzulässig. Mit diesem Gesetz für die Unterbringung von AsylbewerberInnen solle es keine Blockaden mehr in Ländern und Gemeinden geben, so SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. MitarbeiterInnen des Innenministeriums bitten nun um Mithilfe bei den Österreichern und Östereicherinnen. In einer Presseaussendung bitten sie um Hilfe und um einen sachlichen und seriösen Dialog. Mit dieser Hilfe sollen mehr Quartiere realisiert werden  und Menschen ein festes Dach über dem Kopf bekommen.