Gesetzesänderung zum Ausländerzentralregister gefährdet Betroffene

Gesetzesänderung zum Ausländerzentralregister gefährdet Betroffene

Der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert hat nachgezählt, der neue Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister ist die vierzigste Änderung und niemals sei die jeweilige Änderung im Interesse der Betroffenen erfolgt, meint Weichert. Neben den 600 Ausländerbehörden in Deutschland können 14 000 andere Behörden und Organisationen auf das Zentralregister zugreifen. Dazu gehören Sozialhilfeträger, Jobcenter, Gesundheitsämter, Jugendämter, der Zoll, das Bundeskriminalamt und die Geheimdienste. Irgendeine Kontrolle des Abrufs gibt es nicht. „Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs trägt die abrufende Stelle“ heißt es dazu schlicht.

 

Expert*innen und Verbänden wurde gerade mal vier Tage Zeit gegeben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Sie kritisierten dann insbesondere die Speicherung der ausländischen Personenidentitätsnummer. Damit werden auch Anfragen zu der Person im Ausland und aus dem Ausland möglich. Daraus kann ein massiver Schaden für Betroffene entstehen, denn im Ausländerzentralregister werden auch Angaben aus Asylverfahren gespeichert.