9. Prozesstag im Verfahren zur Tötung Maria L an der Dreisam: Entschleunigung im Prozess - Sensationswirbelbeschleunigung bei Badischer Zeitung

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Entschleunigung im Prozess - Sensationswirbelbeschleunigung bei Badischer Zeitung

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Bildgebende Medien in Erwartung des Angeklagten Hussein K. am 5.9.2017
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RDL 2017

Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Staatsanwaltschaft in einem laufenden Tötungs-Verfahren sich zur Abgabe einer Erklärung genötigt sieht, um die Dimensionen des Verfahrens gegen vermeintlich von der Badischen Zeitung aufgedeckte skandalöse Zustände im Bereich der Jugendämter, von Jugendhilfeträgern oder Wohnstellen zur Entwicklung der Selbständigkeit bei Gastfamilien klar zu stellen.  

Der Freiburger OStA Berger nutzte den Prozessbeginn des 9.Prozesstages gegen Hussein K., um die Ortspresse der Badischen Zeitung in ihrer Sensationsmache um vermeintlich skandalöse Zustände auf den Kern des Verfahrens die Tötung und mutmasslich schwere Vergewaltigung von Maria L am 15.10.2016 hinzuweisen. Dies umfasst auch die Tatsache, daß der (Teil-) geständige Angeklagte Hussein K. u.a. auch zugegeben hat, bei Einreise nach Deutschland bereits 18 Jahre alt gewesen zu sein - also ein Heranwachsender nach deutschen Recht. Der Streit um die Altersfeststellung  bezieht sich folglich nur auf die Frage, ob nicht gar Erwachsenenrecht zur Anwendung kommen muss. Ob nicht gerade gezielte leaks aus Polizei und Staatsanwaltschaft den sensationsheischenden Medien - so auch z.B. nach dem bisherigen Prozessverlauf die unnötig dramatisierende Anklageschrift  - befeuert hat, sei dahingestellt.

In der Sache ging es an diesem kurzen 9. Prozesstag  um die Klärung, welche der zwei bekannten Seeparkfeiern der Gruppe um Hussein K. denn am Tattag stattfand und welcher Umfang der Hard-Alkohohl- und Cannabis Gebrauch am Tattag bzw. in den maximal vier Monaten vor seiner Festnahme einnahm. Ein Sachverständiger erläuterte  die unterschiedlichen Wirkungsweisen (Hardalk vs. THC) an der polizeilichen Probenentnahme vom 3.12.2016 zweier Kopfhaare und eines Beinhaares auch hinsichtlich der zurückliegenden Monate bis zu 2 Monate vor der zugegebenen Tat.

Angesichts der Schwierigkeiten mit der Rechtshilfe zum Verfahren gegen Hussein K. in Griechenland drängte die Staatsanwaltschaft auf eine Entschleunigung des Prozess. So wurde auf die Verlesung der polizeilichen Aussagen zweier Fahrradfahrerinnen an diesem Donnerstag verzichtet.
Es sieht nun auch so aus, das vor Januar 2018 die grosse Jugendgerichtskammer des Landgerichtes  unter Vorsitz von Richterin Kathrin Schenk kaum zu einem Urteil kommen wird. 

(kmm)