Der Hussein K. Prozess in Freiburg: Siebzehnter Verhandlungstag- Handydatenauswertung mit iPhone 6 als Spion in der Tasche

Siebzehnter Verhandlungstag- Handydatenauswertung mit iPhone 6 als Spion in der Tasche

Gestern war der siebzehnte Verhandlungstag im Hussein K. Prozess, unser Korrespondent Michael berichtet über den Prozesstag: es geht um u.a. um die ausgelesenen Daten des Smartphones, das eine Art von Bewegungsprofil von Hussein K. in der Tatnacht gespeichert hat.

Ergänzung zum mündlichen Bericht:

Der erst im Herbst 2017 von einer Münchener Firma gelieferte Sicherheits-Crack Exploit ermöglichte den Hack des iPhone6 von Hussein K.. Der Exploit  generiert den Zugriff auf die Einwahldatenbanken  des iPhone 6 in Funkzellen, Wifi und GPS und damit ein Bewegungsprofil (nicht nur) des Tattag (sondern seit Nutzung am 30.9.16). Die ergänzend vorinstalliert mitgelieferten, bisher nicht entfernbare HealthApp in Verbindung  mit den im iPhone 6 verbauten Bewegungssensoren generiert zudem ein grobes "Aktivitäts"muster (Laufen steigen usw.). So ist nach dem crack der dann bei gerade auch Apple mögliche Zusammenführung der RAW -Daten  das IPhone6 defacto dann als Apple "Spion in der Tasche" bewertbar.

Zumindest bis zum Ausstieg aus der Endhaltestelle Lassberg um 2 Uhr 12 wird somit am Tattag eine sehr kohärentes Bewegungs-/Aktivitätsprofil  von Hussein K. generiert, das die anderen Ermittlungen der Soko ziemlich "stimmig"(Reese) bestätigt.

Falsch ist aber die Behauptung der BZ Ausgabe von Di.9.1.17 S.5 , dass diese Datenauswertung das Tatgeschehen derart beweise, wie sie gerne von  der BZ wahrgenommen werden will. Schon weil durch Versuche der Soko Dreisam nachgeweisen wurde, dass  die Einlogzeiten (z.B. in das WLAN der jenseits der Dreisam ca. 150m Luftlinie gelegenen  JuHe Karthäuserstr. schon um 2:32Uhr erfolgte) selbst in Wifi gerade keine genauen Ortangaben garantieren können wie "am Tatort angekommen", sondern allenfalls "im Bereich des Tatortes". Dies gilt nach dem Polizeizeugen auch für den Weg von der Lassbergstr. zum Tatort am SC Stadion und der Dreisamböschung. Dieser Weg kann sowohl östlich vom Strandbad wie westlich vom SC Stadion genommen worden sein. Nur die geringe Schrittzahl in der HealthApp deutet auf die Nutzung eines Fahrrades hin .
Auch die HealthApp- mit einer Aktivitätsmessungs-Datenbank, die z.B. Steigungen als Treppensymbol erfasst,- wie von der Dreisamböschung aufwärts  - erfasst diese eben nicht präzise. Sind es z.b. die erforderlichen 3m Höhenunterscheid in weniger als 16 Schritten zurückgelegt  oder wird schräg gegangen, erscheint das Treppensymbol eben gerade nicht in der Datenbank.

Entgegen der BZ Darstellung kann somit eher wie vom Abschnittsleiter Cyber Crime der Soko Dreisam, Armin Reese, dargelegt, die um 4:17 erfasste "Treppe" auch im Zusammenhang mit dem Abstellen des von Ihm benutzten Fahrads bei der Ebneter Brücke stehen, weil auch hier, wo es gefunden wurde, ein "Treppe-"Symbol den "Anstieg" in Versuchen der Soko belegt wurde. Auch das um 2:55 Uhr (das IPhone schreibt übrigens seine Zeitstempel-Daten mit bis zu 7 Minuten  nach dem Ereignis in die Datenbank) erfasste "Treppe" Symbol deutet eher  hinsichtlich seines heranradelnden Opfers darauf, dass er erst dann von der Dreisam auf den Radweg herauf kam.

Der 17. Verhandlungstag begann mit einer äussert zweifelhaften Vernehmung eines "Zeugen von Hörensagen", der aus eigener Anschauung nur 2 kurze Begegnungen (vll. 5-10 Minuten) vor 5-6 Jahren in einem speziellen Stadtteil in Teheran, als Hussein K. "wohl gleich alt wie ich" (jetziges Alter des Zeugen: 21) war, bezeugte. Die weiteren Aussagen bezogen sich nur auf Aussagen seiner Schwester zum Aufenthalt der ganzen Familie K. in Teheran. Mit diesen Angaben hatte sich der Zeuge bei der Polizei gemeldet.
Für solche Aussagen von Hörensagen ohne näheren Beweiswert das Verfahren in die Länge zu ziehen, dient auch nicht gerade der Anklage. Erst recht nicht , wenn dem Angeklagten dann eine Gruppen-"Vergewaltigung" eines 15 jährigen Jungen nachgesagt wird. Die Vorsitzende Richterin bekundet Ihren Zweifel  angesichts der für den Iran "milden Geldstrafe" für so ein Verbrechen. Der Zeuge zog sich erneut auf das Wissen seiner Schwester zurück.

Interessant jedoch die mit üblichen  "Hochachtungs" Bekunden versehene Nichtbeantwortung des Rechtshilfeersuchens des Gerichtes durch die Islamische Republik Iran.  Wegen u.a. fehlender "Identitätskartenangaben" könne trotz näherer Beschreibung  die Anfrage zum Aufenthalt der Familie K nicht beantwortet werden, meinen die Behörden der islamischen Republik.


(kmm)