Waffenhandelsprozess gegen Philipp K.: "Neue" Beweise sollen Beihilfe zum Mord belegen

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

"Neue" Beweise sollen Beihilfe zum Mord belegen

Glock 19

Eine Handwaffe Typ Glock 19
Die Waffe mit der David S. 9 Menschen tötete.
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a3/Glock_19_Gen_4_front.JPG

Heute, am 1.12.2017 wurde der Prozess gegen den mutmaßlichen (und geständigen) Waffenhändler Philipp K. fortgesetzt. Vermeintlich neue Beweise sollen nun das Mitwissen und die Mithilfe des Angeklagten beim Anschlag des rechtsradikalen Amokschützen David S. in München 2016 belegen.

Zwar hatte die Nebenklage darauf schon seit Prozessbeginn hingewiesen und auf eine Anpassung der Anklage zur Beihilfe zum Mord gedrängt, denn bisher lautet diese nur "fahrlässige Tötung". Doch wurde dies vom Gericht (Richter und Staatsanwaltschaft) bisher weitestgehend blockiert.

Überraschend wurde am eigentlich letzten Prozesstag, dem 30.10.2017, die Darknet-Chatprotokolle als Beweismittel angenommen, auf deren Aufnahme die Nebenklage schon vor Prozessbeginn gedrängt hatte.

Es sind nun Prozesstage bis zum 10.01.2018 anberaumt, nicht wie ursprünglich angekündigt bis Februar 2018.

Das Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall hat bisher stets eine Rolle gespielt, wenn es um Erfolge der Nebenklage ging.