Prozess gegen Philipp K. um 12 Prozesstage verlängert: Überblick zum Waffenhändler-Prozess

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenlieferanten Philipp K. wurde überraschend verlängert. Grund ist die Beweisaufnahme etlicher Chatprotokolle aus einem Darknet-Waffenforum, die Kontakte mit dem Todesschützen von München beinhalten.

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Überblick zum Waffenhändler-Prozess

Glock 19

Eine Handwaffe Typ Glock 19
Die Waffe mit der David S. 9 Menschen tötete.
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a3/Glock_19_Gen_4_front.JPG

Im Prozess gegen den in München wegen fahrlässiger Tötung Angeklagten Phillip K kam es am vergangenen Montag zu einer überraschenden Verlängerung des Prozesses. Grund für die Verlängerung sind Chatprotokolle, die Auskunft über die Motive des Angeklagten geben könnten.

Phillip K wird vorgeworfen, dem rechtsextremen Todesschützen David S. die Waffen geliefert zu haben, mit denen der damals 18-jährige im Umkreis eines Münchener Einkaufszentrums 9 Menschen erschoss und sich das Leben nahm, nachdem ihn die Polizei aufgespürt hatte. Beim Datum, dem 22. Juli 2016 handelte es sich um den fünften Jahrestag des Attentats von Anders Behring Breivik, der eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel zündete und 67 Menschen auf einem sozialdemokratischen Jugendcamp erschoss. David S. war ein großer Bewunderer des norwegischen Massenmörders und hatte sich für seine Tat eine identische Waffe Waffe beschafft.

Philipp K. gestand schon am ersten Verhandlungstag, die Tatwaffe mit Munition geliefert zu haben, beteuerte aber, er habe nichts von der bevorstehenden Tat geahnt. Dem widersprach schon vor Prozessbeginn die Nebenklage. Bereits am 16. Juni 2017 berichtete der Nebenklageanwalt Yavuz Narin gegenüber Radio Dreyeckland von der geteilten rechtsextremen Weltsicht des Angeklagten und David S. Bei einem späteren Interview mit dem ebenfalls in der Nebenklage vertretenden Anwalt Özata bestätigte jener die Aussage Narins auf Basis des bisherigen Prozessverlaufs.

Nicht nur gegen die Staatsanwaltschaft, auch gegen den vorsitzenden Richter erhoben mehrere Vertreter*innen der Nebenklage schwere Vorwürfe der Befangenheit, wobei zunächst Äußerungen des Richters im Mittelpunkt standen. Dazu betonte der Nebenklageanwalt Özata die Drastik einer Aussage, die der vorsitzende Richter gemacht haben solle, als Angehörige der Opfer verhindern wollten, dass ihre Personendaten öffentlich werden. So habe der Richter gefragt, ob sie denn Angst hätten, der Attentäter könne von den Toten auferstehen.

Der Befangenheitsantrag wurde jedoch zu nur einem von einer langen Reihe abgelehnter Zeugen- und Beweisanträge der Nebenklage, denen auch weitere erfolglose Befangenheitsanträge folgten.

Für die Hinterbliebenen der Opfer von David S. wurde der Prozess so schon im Vorfeld zur Tortur. So erhielten in Verlauf der Ermittlungen im Fall David S. sogar einzelne Pressestellen bessere Informationen zum aktuellen Stand und im Verlauf des Prozesses scheiterten Reihenweise Vorstöße, die ein rassistisches Motiv und ein Mitwissen des Angeklagten in die Entscheidungsgrundlage des Gerichts bewirken sollten. In der praktischen Folge ist dies vor allem relevant, da die Mitwisserschaft ein deutlich höheres Strafmaß zur Folge hätte und ein mildes Urteil jede weitere Anklage ausschließen würde.

Die Aufnahme von Chatprotokollen aus einem Darknet-Forum könnte deshalb nun eine wichtige Wende in dem Prozess bedeuten, der am 30. Oktober um 13 Prozesstage verlängert wurde. Hierzu berichtete die Süddeutsche Zeitung am 30. Oktober, dass Philipp K. Sympathien für den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) geäußert habe und David S. sein rassistisches Motiv für die Zielgruppe seines Anschlags geäußert habe.

Angesichts der Beweislast der 2234 Seiten an Protokollen folgerte das Münchener Magazin „tz“, dass die Forderung der Nebenklage auf eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord angemessen sei, statt der bisherigen Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Bis da hin war es ein zäher Kampf für die Nebenklage, die in dem Prozess die einzige Instanz ist, die sich bisher für die Thematisierung des rechten Motiv der Tat und des Umgangs der Behörden mit derartigen Taten einsetzte.Neben der Bedeutung für die Schwere des Urteils, das gegen K. gesprochen werden könnte spielt hier auch systemisches Versagen eine Rolle. So wurde im Verlauf des Prozesses offenbar, dass verdeckte Ermittler schon Monate vor dem Anschlag mit David S. in Kontakt gestanden hätten, als dieser auf der Suche nach einer Waffe sein Motiv offenbarte.

Die späte Veröffentlichung dieser Information war Wiederum Anlass für einige Nebenkläger*innen, einen Befangenheitsantrag gegen den Staatsanwalt Weinzierl zu erheben, da er das Gericht täusche. Zudem sei zu prüfen, ob es sich um Einsätze als „Agent Provocateur“ gehandelt habe.

Wie es mit dem Prozess weiter geht bleibt noch Unklar. Die überraschende Entwicklung dürfte nun auch die Nebenklage vor neue Aufgaben stellen. Noch kurz vor dem 30. Oktober, der eigentlich der letzte Verhandlungstag werden sollte, sagte Nebenklageanwalt Narin gegenüber dem „Spiegel“, dass mit einem Milden Urteil des Gerichts zu rechnen sei, und sich die Nebenklage bereits verstärkt auf die Revision vorbereite.

Nun bleibt zu sehen, wie das Gericht mit den neuen Beweismitteln umgehen wird. Der Prozess wird am 1.12.2017 fortgesetzt und soll am 28.02.2018 beendet werden. Dabei wird die Öffentlichkeit weiter eine richtige Rolle spielen, wie es Yavuz Narin schon im Juni diesen Jahres feststellte, denn die Staatsanwaltschaft habe sich in diesem Fall immer erst dann bewegt, wenn der öffentliche Druck groß wurde (wie beispielsweise die sehr späte Öffnung der Ermittlungsergebnisse im Fall David S. für die Nebenklage).