Gisèle Pelicot veröffentlicht Memoiren „Eine Hymne an das Leben"

Gisèle Pelicot veröffentlicht Memoiren „Eine Hymne an das Leben"

Gisèle Pelicot ist seit dem Prozeß gegen ihren Ex-Mann 2024 zur Ikone all derer geworden, die gegen sexualisierte Gewalt kämpfen. Ihr Konterfei ziert öffentliche Wände der Stadt Lille und jetzt gibt sie ihre Memoiren heraus. Da ihre Worte weit über Frankreichs Grenzen hinweg gehört wurden, fühle sie sich verantwortlich.

„Ich wollte zeigen, dass ein Opfer seine Würde und Haltung bewahren kann. Und dass nicht ich innerlich zerbrechen würde, sondern sie„ sagt sie im Interview mit dem ZDF. „Die Scham soll die Seite wechseln“, ist ihr bekannter Leitsatz.

Ihr Ex-Mann, mit dem sie 50 Jahre ihres Lebens verbracht habe, hatte sich über Jahre per Chat mit anderen Männern verabredet, seine Frau mit starken Medikamenten betäubt und vergewaltigt. Die Taten hat er gefilmt. Nur per Zufall kam das Ausmaß der sexuellen Ausbeutung ans Licht. Alle 51 Angeklagten wurden im Dezember zu Haftstrafen von 3 bis 20 Jahren verurteilt. „Er war extrem geschickt. Er hat nichts dem Zufall überlassen und alles bis ins Kleinste vorausgeplant“ sagt Pelicot. Und: „Es gab schon Warnsignale, aber sie haben mich nicht wirklich alarmiert. Ich war bei Neurologen. Der erste hat einen leichten Schlaganfall diagnostiziert. Der zweite hat mir so kleine "Zauberpillen" gegeben und gesagt: "Sie sind einfach sehr ängstlich." Und der dritte meinte, ich hätte alle Vorboten von Alzheimer. Niemand hat etwas bemerkt. Man muss dazu sagen: Zu all diesen Arztterminen hat Monsieur Pelicot mich begleitet.“

Tatsächlich hat der Prozeß „das Bewusstsein in der Gesellschaft geschärft. Wie Männer mit Frauen umgehen. Er hat vieles aufgedeckt.“ Frankreich erließ im Oktober 2025 schärfere Gesetze zur Ahndung von Vergewaltigungen nach dem "Nur Ja heißt Ja"-Grundsatz nach dänischem, griechischem, schwedischen und spanischem Vorbild. In Deutschland gilt seit 2016 das schwächer Prinzip "Nein heißt Nein". Danach sind nur sexuelle Handlungen als Vergewaltigung strafbar, die gegen "den erkennbaren Willen einer anderen Person" vollzogen werden.

(dm)