BVerfG: Grüne mit Organstreitverfahren gegen Bundesregierung nach sechs Jahren erfolgreich

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Grüne mit Organstreitverfahren gegen Bundesregierung nach sechs Jahren erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...

Dieser Beschluss nach sechs Jahren hat praktisch bis zu nächsten Verfassungsverletzung der Bundesregierung kaum Bedeutung. Wie die Urteile zu Datenschutz und gheimdiesnte und die folgenden gesetzesänderungen unterstreiche, pfdeifen dei Rechten in der Groko auf Menschenrechtsgewährleistungen genauso wie auf Unterrichtspflichten.