EuGH droht Polen mit Strafgeld wegen Abholzung von Urwald Bialowieza

EuGH droht Polen mit Strafgeld wegen Abholzung von Urwald Bialowieza

Der Europäische Gerichtshof hat die polnische Regierung am gestrigen Montag mit einem Strafgeld von mindestens 100.000 Euro täglich bedroht, falls sie nicht unverzüglich die Abholzung im Bialowieza-Urwald einstellt. Das Gericht fordert die polnische Regierung ausserdem dazu auf, die Europäische Kommission binnen vierzehn Tage über ihre entsprechenden Massnahmen zu unterrichten.

Polen weigert sich seit dem Sommer, ein entsprechendes Urteil des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu befolgen. Der Fall des letzten europäischen Urwalds kann deswegen inzwischen auch zum Verfahren der Europäischen Union über die Rechtsstaatlichkeit in Polen zählen, weil sich Polen damit gegen die Justiz-Ordnung stellt.

Der Bialowieza-Urwald zählt zum UNESCO-Weltnaturerbe, unter anderem auch wegen des Wisents, der europaweit nur noch in diesem Wald lebt. Die polnische Regierung behauptet, sie falle Bäume wegen der Gefährdung durch den Borkenkäfer. Umweltschützer kritisieren hingegen, die Regierung wolle den Wald zur Holzgewinnung abholzen.

(mc)