Sowohl Vertreter der Linken als auch der Grünen haben die Bereitschaft bekundet wegen der durch die Bundesregierung und die Rotschwarze Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss verweigerte Vernehmung des Whistle Blowers Edward Snowden in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Allerdings räumte der Obmann der Grünen im Ausschuss ein, dass die Klage juristisch schwierig ist. Der Regierung könnten die Kläger Verletzung der Pflicht auf Amtshilfe und der schwarz-roten Mehrheit Verletzung der Pflicht zur Aufklärung vorwerfen.
In einem von der Regierung vorgelegten Gutachten werden im Falle einer Vernehmung Snowdens in Deutschland „erhebliche negative Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen befürchtet. Insbesondere nennt das Gutachten als mögliche Folge eine "Beeinträchtigung der Kooperation mit den US-Sicherheitsbehörden". Außerdem hat die Bundesregierung Snowdens Anwalt erklärt, sie könne nicht für seine Sicherheit in Deutschland, etwa im Falle einer Entführung in die USA garantieren
Von Snowden könnte in Deutschland einen Asylantrag stellen. Sein Asyl in Russland läuft in diesem Sommer offiziell aus.