Groko stimmt gegen erleichterte Wiedereinbürgerung von Nazi-Opfern und ihren Nachkommen

Groko stimmt gegen erleichterte Wiedereinbürgerung von Nazi-Opfern und ihren Nachkommen

Am Donnerstag haben die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD ein Gesetz abgelehnt, das eine unbürokratische Wiedereinbürgerung von Nazi-Opfern bzw. von deren Nachfahren gewährleisten soll. Im Grundgesetz (§116) steht:

 

"Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern."

 

Das klingt als sei alles in Ordnung, doch die deutsche Bürokratie legt das Grundgesetz an dieser Stelle eng aus. Ein Antrag scheitert zum Beispiel, wenn nur ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besessen hatte. Der Innen- und Heimatminister Horst Seehofer wollte dem mit zwei Verordnungen Abhilfe schaffen. Bei einer Anhörung hielten Expert*innen jedoch nur eine gesetzliche Regelung für sicher. Dementsprechend haben sich in seltener Übereinstimmung Die Linke und die FDP auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Die Grünen bestanden dagegen auf einem anderen Entwurf, in dem auch noch ein „Deutschlandbezug“ der Antragstellerin oder des Antragstellers gefordert wird. Der Entwurf der Grünen gefiel sogar der AfD. Darauf stellten sich auch FDP und Linke hinter diesen Antrag. Angesichts der Einigkeit der Opposition musste die Regierung rasch Abgeordnete zusammentrommeln um ihre schlecht besetzten Reihen aufzufüllen. Dann stimmten die Regierungsfraktionen gegen das Gesetz. Von der SPD ist zu hören, dass sie nur zähneknirschend mit der CDU/CSU gestimmt hätte. Aber im Zähneknirschen haben die Genossinnen ja Routine. Auschwitzgedenktag war am 27. Januar. Am 30. Januar ist das schon wieder drei Tage her.