Der Berliner Senat hat am Dienstag beschlossen die derzeit geltenden Vorschriften zur Haltung von Schweinen in Deutschland durch eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Berlin geht davon aus, dass die Nutztierhaltungsverordnung zur Schweinemast in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und somit gegen die Verfassung verstößt.
Die Normenkontrollklage basiert auf einem Rechtsgutachten von Greenpeace aus dem Mai. Es belegt, dass die Schweinehaltung in Deutschland gegen den Tierschutz verstößt und so das Grundgesetz verletzt.
RDL sprach mit Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe.