Innenminister Gall gestattet Polizei Obdachlose zu diskriminieren

Innenminister Gall gestattet Polizei Obdachlose zu diskriminieren

Im Polizeilichen Auskunftssystem von Baden-Württemberg – kurz POLAS BW- werden zu nicht weniger als 2.081 obdachlosen Personen sogenannte Polizeiliche Hinweise (PHW) gespeichert, die sie als „Stadt- und Landstreicher" ausweisen. Daneben werden weitere 12.350 Menschen mit PHW gespeichert, die nach polizeilicher Ansicht (zu?)  „häufig wechselnde Aufenthaltsorte“ haben, Wahrlich ein Glanzstück polizeilicher Gefahrenbewertung!

Darüber hinaus werden nach der Übermittlungsverordnung ans BKA auch nicht weniger als 2705 Menschen als „geisteskrank“. erfasst und übermittelt. Allein auf baden-württembergische Polizeivermutung und Erfassung stützt sich der Verdacht gegen nicht weniger als 45.130 Menschen, die abhängig vom Konsum „harter Drogen“ sind. Auf das POLAS haben neben den Polizeien des Bundes und der Länder alle Polizisten und Polizeibeschäftigte mit Auskunftsberechtigung Zugriff.
Das exklusiv im Ländle-benutzte polizeilicher Hinweissystem soll nach Innenministerium „wertvolle Anhaltspunkte für lageangepasstes, einsatztaktisches Verhalten beim Einschreiten“ ermöglichen z.B.bei Eigensicherung oder Schutz dieser“Geisteskranken“. Das die diskrimierendee Terminologie ihr Spuren aus alter Naziideologie nicht vertuschen kann, fällt diesem Sozialdemokraten als Minister nicht einmal auf. Ganz zu schweigen davon, dass die Zahl von 222.000 Menschen aus BaWü, die allen Polizisten in der BRD über die BKA Verbunddateien übermittelt und zugänglich werden , nicht gerade für polizeiliche Datensparsamkeit spricht. (Quelle: http://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/5000/15_5841_D.pdf)

(kmm)