Scharfe Kritik der Datenschutzbeauftragten am polizeilichen Informationssystem

Scharfe Kritik der Datenschutzbeauftragten am polizeilichen Informationssystem

Die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Andrea Voßhoff, hat scharfe Kritik am zentralen Polizei-Informationssystem geäußert. Dieses sei lückenhaft und die Daten nicht unbedingt von hoher Qualität, so Voßhoff. Insbesondere der Entzug der G20-Akkreditierungen für einige JournalistInnen beruhe auf einer problematischen Datenlage.

Konkret kritisiert Voßhoff in einem vertraulichen Gutachten, dass der ARD vorliegt, die Datenbank INPOL. Dort würden zwar Strafverfahren gegen Personen gespeichert, aber nicht deren Ausgang. Ob eine Person tatsächlich vor Gericht für schuldig befunden wurde, sei nicht ersichtlich. Dies sei ein "ein erheblicher struktureller Mangel."

Zudem gebe es erhebliche Zweifel an der Qualität der gespeicherten Daten. Voßhoff kritisiert offenbar insbesondere die Speicherung der Daten über die JournalistInnen, denen auf dem G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen wurde. Oft habe es sich bei den zur Begründung benutzten Vergehen um Straftaten "an der untersten Grenze der Tatbestandsmäßigkeit" gehandelt. Dennoch seien die Daten teilweise über 10 Jahre gespeichert worden, was einer gesonderten Begründung bedürfe.  Das zu beurteilen, falle allerdings in die Verantwortung der Landespolizeibehörden.

Die Datenschutzbeauftragte, so berichtet die ARD, übt ebenfalls Kritik an den Daten über die JournalistInnen, die der Verfassungsschutz an die Polizeibehörden übermittelt hat. Diese seien sehr vage. "Zumeist handelte es sich um Mitteilungen, die sich auf gewaltorientierte, gewaltbereite oder gewaltbefürwortende Bestrebungen bezogen, die aber nicht näher genannt oder beschrieben wurden," zitiert die ARD aus dem Bericht. Gleichzeitig hätte die Einschätzung des Verfassungsschutzes aber eine zentrale Rolle bei der Sicherheitsbewertung des BKA gespielt.