Bei den Protesten gegen die Versammlungen der Querdenkerszene kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu mehr als fragwürdigem Polizeihandeln gegen die linken Gegenproteste. So auch in Folge der Proteste gegen die Coronademo vom 12. März: Laut Polizeimeldung wurde ein Strafverfahren gegen eine*n Gegendemonstrant*in wegen "fehlender Anmeldung zur Gegendemonstration ohne Versammlungsleitung“ eingeleitet. Um die Situation rechtlich besser einschätzen zu können und einige versammlungsrechtlichen Fragen zu klären, haben wir mit David Werdermann, Anwalt und Jurist bei der Gesellschaft Freiheitsrechte, gesprochen.