Am Dienstag, 30. 11. 21 soll der Freiburger Gemeinderat hochoffiziell ein 65Gradheißes Wärmenetz für die Bauabschnitte 1- 4 (von 6) des neuen Stadtteil Dietenbach europaweit in einem zweistufigen Verfahren mit Ausbaukapazität für die (Bauabschnit 5+6) ausschreiben. Dumm nur, daß die Stadtverwaltung sich durch einen Beschluß vom 27.7.21 voll ermächtigt sah, das zweistufige Verfahren bereits am 30. Oktober 21 zu starten!
So waren die -einzig öffentlichen - Beratungen sowohl des Umweltauschuß wie des Hauptausschuß deutlich vorbelastet. Während die Grünen unverhohlen negierten, eine politische Entscheidung zwischen einem Kalten-Wämenetz (Variante 2) basierend auf der Nutzung der Wärme des Grundwassers (Potential 90% ) und der des Abwasserkanals (20-25%) erst recht im Verbund mit Solarstrombetriebenen Wärmepumpen im Block oder einem 65-Grad Wärmeenetz, dass als "zwingende Vorgabe" die Zulieferung einen H2-Elektrolysator als Abnahme Verpflichtung hat. (Variante 4)
Wenn die GRÜNEN wirklich getreu ihrer (neoliberalen) Vorgabe einen offenen Wettbewerb zwischen den Varianten 2 und 4 wollen, müßte dies eine Rücknahme der dem Gemeinderat vorgreifenden, Faktenschaften Ausschreibung vom 30.10.2021 (1.Stufe) voraussetzen und eine neue Ausschreibung auf Basis des Willens des Gemeinderates erfolgen. Das bestätigt - indirekt - die Antwort auf die RDL Anfrage Presseanfrage RDL 25.11.21.docx (Konkurentenschutz)
Nach Ansicht des RDL Gemeinderatsbeobachters ist das von der EGS Plan Gmbh gesteuerte Auswahlverfahren zu den Varianten 2 und 4 ohnehin von massiven Interessenkollisionen belastet.
So lag schon zum Zeitpunkt der Planungsermächtigung des Gemeindesrates zur Einleitung der Verwaltungsauschreibung auf Basis der Variante 4 am 27.Juli.21 das Endgutachten der EGS-Plan GmbH nicht einmal den Räten nur nach einem Zwischenergebnis vom 28.Juni.21 auf 15 Seiten vor. Deshalb kamen Fragen der Gemeinderäte am 26.7.21. Diese wurden aber erst nach der 1 .Stufe der europäischen Auschreibung am 30.Oktober.21 mit Drs. 21/199 Anlage 2 am 3. November 21 beantwortet. So werden Zugzwänge gesetzt.
Gleichwohl konnte sich bereits lange vor dem ersten Energie "Grundsatz"beschluss des Gemeinderates am 27.7.21 auf Basis der Vorlage vom 7.7.21(1) das Umweltschutzamt an einem Forschungsprojekt des Steinbeis Transferzentrum mit 5 weiteren Partnern beteiligen: Thema "H2-Quatier - Dezentrale H2 Produktion im Kontext der Wäremewende". Dieses Forschungsprojekt wurde bereits am 17. Juni 21 also noch vor dem Fortschreibungsbericht des Energiekonzept Dietenbach (28.6.21) der EGS Plan und dem GR-Beschluss einen Monat später eingereicht. So sicher waren sich erkennbar die Beteiligten.
Wie der "Zufall" will, ist auch hier - Steinbeis Stiftung - ein sehr umtriebiger Prof.Dr.Ing M.Norbert Fisch aktiv, der auf der Seite der Green Hydrogyn Esslingen wie folgt präsentiert wird.
"Er ist Mitgesellschafter der Green Hydrogen Esslingen und hat als CEO des Ingenieurbüros EGS-plan das ganzheitliche Energiekonzept mitentwickelt. EGS-plan koordiniert die Gebäudetechnik, die dezentralen Energieversorgungsanlagen inklusive der Wasserstoff-Erzeugung. Zugleich ist Prof. Fisch Leiter des SIZ – Steinbeis-Innovationszentrums Energie-, Gebäude- und Solartechnik, dem wissenschaftlichen Koordinator des F+E-Projekts „Klimaneutrale Weststadt Esslingen“.
Bei soviel offen erkennbaren Interessenkollisionen stellte RDL die Frage an die Stadtverwaltung, ob denn das Rechtsamt mögliche Befangenheits Konstellationen des Chief Executive Officers Fisch der EGS-Plan GmbH bei dem Promoting der Wasserstofffabrik mit der Bedingung eines 65-Grad-Wärmenetzes in Freiburg und der Beteilung an der Esslinger Wasserstofffabrik sowie der des SIZ , dessen andere Abteilung/Institut Fördermittel beim FZ Jülich des BMWE vergibt, geprüft hat. (siehe EGSPLAN-UWKSA-PGdietenbach.odt
Die Frage wurde nicht beantwortwortet . Dies spricht eher dagegen.
Wohl die GR-Vorlagenschreiber Prof.Engel (PG Dietenbach) und Umweltschutzamt Chef Dr. K.v. Zahn lassen aber demgegenüber die Pressestelle versichern : "Die enge Zusammenarbeit (...) war bekannt und erwünscht." Ja, "Die Zuordnung der handelnden Personen zu den einzelnen Institutionen war(...) transparent und hatte keinen Einfluss auf das Gutachtenergebnis".
Von dieser Transparenz ist allerdings in den Gemeinderatsvorlagen nirgends die Rede. Aussser dem Hinweis, das sich das Umweltschutzamt um Forschungsgelder bemühen wird. Das Ergebnis 127.000 € für das auch als Genehmigungsbehörde nach Wasserhaushaltsgesetz fungierende Umweltschutzamt, ist ja auch commod. Sollen deshalb Gemeinderäte insgesamt eher kaum konkretes Wissen haben?
Während jeder Gemeinderat nicht mitredet, geschweige denn entscheidet, wenn er in einem Bebauungsplangebiet wohnt, oder wenn in einer städtischen beteiligten Gesellschaft als Aufsichtsrat tätig selbstverständlich nicht über die Genehmigung der Jahresergebnisse und Wirtschaftspläne im Gemeinderat abstimmt, werden nun die gleichen Verwaltungspersonen, die an einem derart beschädigten Planungsprozess mitwirkten, über den künftigen Konzessionär eines 20-jährigen Wärmecontracting die Auswahl vorbereiten??
Hier unser Gespräch mit unserem Gemeinderats-Berichterstatter Michael Menzel
Nachtrag: Entgegen dem sonst bekundeten Respekt, kommt die Replik auf die Frage der Nichtberücksichtigung der Architektenkammer oder Energieanalysten einer überheblichen Absage gleich "Für eine Erörterung fachlicher Fragestellungen mit den von Ihnen genannten Akteuren die auf Gebäudeebene Expertise aufweisen (Architektenkammer) oder bei der Vermittlung der Energie-Einsparziele in die Gesellschaft aktiv sind (fesa e.V.) war der Zeitpunkt noch zu früh, da die Maßstabsebene derzeit noch eine andere ist (städtebauliche Rahmenplanung, Bauleitplanung). Gebäudebezogene Fragestellungen und die Kommunikation mit den perspektivischen Bewohner_innen folgen später im Verfahrensfortschritt."
weitere aktuelle Dokumente
Offener Brief Offener_Brief_an_OB_Horn_Dietenbach_2021_11_25.pdf
Vergleich der Varianten Anlage_1_Kurzanalyse_Energiekonzept_Dietenbach_2021_11_25.pdf