Italienisches Verfassungsgericht lässt Entschädigungsklagen wegen NS-Verbrechen gegen Deutschland zu

Italienisches Verfassungsgericht lässt Entschädigungsklagen wegen NS-Verbrechen gegen Deutschland zu

Das Italienische Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität gegenüber Zivilklagen in anderen Ländern Ländern im Falle der NS-Verbrechen keine Anwendung findet. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien im internationalen Recht festgelegt und von der Immunitätsklausel ausgeschlossen, urteilten die Richter. Außerdem berufen sich die Richter auf zwei Artikel der italienischen Verfassung, die die Unverletzlichkeit des Menschen und das Recht die eigenen Interessen vor Gericht zu wahren betreffen.

1943 wurde der ehemalige Verbündete Italien von deutschen Truppen besetzt. Italienische Soldaten wurden nicht als Kriegsgefangene anerkannt und entsprechend unmenschlich behandelt. Tausende von Zivilisten wurden bei sogenannten Vergeltungsmaßnahmen nach Partisanenangriffen ermordet. Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des 3. Reiches wären nun in Italien möglich. Auch in anderen Ländern, darunter Griechenland, hat sich Deutschland bisher auf die Staatenimmunität berufen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren.