"Der Rechtsweg ist abgeschlossen", behauptete der deutsche Bundespräsident Gauck dieses Jahr bei seinem Griechenlandbesuch. Der deutsche Staat gibt sich sicher, keine Entschädigungen mehr zahlen zu müssen für NS-Kriegsverbrechen wie das NS-Massaker in Distomo. Doch die juristische Auseinandersetzung geht weiter - so muss das italienische Verfassungsgericht nun prüfen, ob der Vorrang der Staatenimmunität vor den individuellen Menschenrechten der Opfer mit der italienischen Verfassung überhaupt vereinbar ist. Martin Klingner vom AK Distomo berichtete über eine aktuelle Gerichtsverhandlung.