Oberste Gerichtshof in Rom entscheidet zugunsten der Distomo-Klägerinnen: Kann Konto der Deutschen Bahn zugunsten von Opfern des NS-Massakers in Distomo gepfändet werden?

Kann Konto der Deutschen Bahn zugunsten von Opfern des NS-Massakers in Distomo gepfändet werden?

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Gedenkstätte für das SS-Massaker in Distomo, Griechenland
Gedenkstätte für das SS-Massaker in Distomo, Griechenland
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Wikimedia Commons - Albtalkourtaki

Der Kassationsgerichtshof in Rom hat in einer am 3. September veröffentlichten Entscheidung, auf die der AK Distomo nun aufmerksam macht, indirekt über Entschädigungsforderungen gegen den deutschen Staat für das Massaker im griechischen Distomo verhandelt. Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit von Pfändung von Forderungen der Deutschen Bahn an die italienische Bahn. In Distomo haben SS-Männer am 10. Juni 1944 218 Menschen aus der Zivilbevölkerung ermordet, darunter auch Kinder. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer haben bis heute keine Entschädigung vom deutschen Staat erhalten, obwohl das Landgericht Livadia diesen 1997 zur Zahlung von 28 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt hatte. Rechtsanwalt Dr. Lau erklärt nun in einer Pressemitteilung des AK Distomo: "Nunmehr hat der Suprema Corte di Cassazione in Zivilsachen nochmals die Vollstreckbarkeit solcher Urteile bestätigt, so dass die Vollstreckung gegen die Deutsche Bahn fortgesetzt
werden kann." Wir haben über das Urteil mit Martin Klingner vom AK Distomo gesprochen. Der AK fordert weiterhin: Deutschland muss endlich seine Schulden bezahlen!