Beschwerde gegen Landgerichtsbeschluss eingelegt: Karlsruher Staatsanwaltschaft setzt Feldzug gegen Pressefreiheit fort

Karlsruher Staatsanwaltschaft setzt Feldzug gegen Pressefreiheit fort

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Polizei und Karlsruher Staatsanwaltschaft in den RDL Räumen am 17.01.2023
Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu
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Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat am 19. Mai Beschwerde gegen den Beschluss des Karlsruher Landgerichts eingelegt. Zunächst unbegründet. Das Gericht hatte in einem ausführlichen 40-seitigen Beschluss die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen RDL-Redakteur abgelehnt, der eine sachlich kurz gehaltene Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten verfasst hatte. Das Landgericht hatte in erfreulicher Deutlichkeit festgestellt, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstellt. Es fehle an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch weiterexistiere. Zudem gehörten Verlinkungen – je nach Gesamteindruck – zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung aus Art. 5 GG. Der Staatsanwaltschaft bescheinigte das Landgericht ein problematisches Verständnis des Grundrechts der Pressefreiheit.
Diese will den Feldzug gegen die Pressefreiheit aber ganz offenbar noch nicht beenden. Eine Begründung der Beschwerde liegt noch nicht vor. Fest steht nun aber, dass das Oberlandesgericht sich mit der Sache auseinandersetzen muss. Gibt das OLG der Beschwerde statt, würde es tatsächlich zur Hauptverhandlung vor dem Karlsruher Landgerichts kommen. Diese würde - wegen der presserechtlichen Verjährungen-  voraussichtlich Mitte Juli stattfinden. RDL-Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel erklärt: „Die Staatsanwaltschaft hat vom Landgericht eine glatte Note 6 erhalten. Trotzdem verschwendet sie weiter Steuergelder, um ihre anti-linke Agenda am Beispiel Radio Dreyeckland fortzusetzen. Die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft will offenbar um jeden Preis die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränken. Sie ist eine Gefahr für die Grundrechte.“ (FK)