Am Donnerstag, 16. Mai, lehnte das Landgericht Karlsruhe die Anklageeröffnung der Staatsanwaltschaft gegen RDL-Redakteur Fabian ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot des Internetportals von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben.
David Werdemann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte über den Beschluss des Landgerichts.
Pressemitteilung von Radio Dreyeckland zum Beschluss des Landgerichts: https://rdl.de/beitrag/landgericht-l-sst-anklage-gegen-rdl-redakteur-nicht-zu
Update: Wie Detlef Georgia Schulze im Studiogespräch mit FSK Hamburg informiert, habe die Staatsanwaltschaft inzwischen tatsächlich Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht darüber entscheiden, ob das Hauptverfahren gegen RDL-Redekteur Fabian doch noch eröffnet wird.