Keine rechtswidrige Finanzierung von S21 durch den Bund

Keine rechtswidrige Finanzierung von S21 durch den Bund

 

Bei der Finanzierung von S21 hänge alle drin: Stadt, Land und Bund. Praktisch ist die 100 prozentig in staatlichem Eigentum befindliche DB ein staatlich gestützter, abgesicherter Betrieb.

 

Nun hat die EU dieser Tage Fördergelder in Höhe von 1,2 Milliarden für S21 freigegeben. Der Bund fordert daher die bereits für S21 ausgeschütteten Gelder von der Bahn zurück und macht sich von Zahlungen frei. Gleichzeitig fordert Grünenpolitiker Matthias Gastel eine verstärkten Einstieg in die Finanzierung von S21 durch den Bund.

Wie das mit dem „Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs“- Auftrag aus dem Grundgesetz-Artikel 87 e Abs. 4 zusammenhängt bleibt dabei unklar.

RDL sprach mit Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21