Kritik an Verbesserungen nur für Ukraine-Flüchtlinge

Kritik an Verbesserungen nur für Ukraine-Flüchtlinge

Pro Asyl begrüßt verschiedene Änderungen, die die Bundesregierung derzeit im Aufenthaltsrecht und Sozialrecht vornehmen will. Flüchtlinge aus der Ukraine werden demnach in das normale Sozialhilfesystem eingegliedert und haben auch Anspruch auf Leistungen wie Kindergeld und Bafög. Außerdem werden die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in das normale Krankenversicherungssystem eingegliedert. Während Pro Asyl diese Änderungen ausdrücklich begrüßt, kritisiert die Flüchtlingshilfsorganisation, dass andere Geflüchtete weiterhin nur geringere Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Das betrifft Menschen mit laufendem Asylverfahren und Menschen, die nur den Status der Duldung besitzen.

 

Indessen sieht Pro Asyl bürokratische Hürden bei der Umsetzung der Verbesserungen auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Außerdem seien Studierende aus anderen Staaten, die in der Ukraine studiert haben, bis sie vor dem Krieg flüchten konnten vom deutschen Bafög ausgenommen.

 

Teils positiv, teils negativ sieht Pro Asyl die Änderungen bei den Wohnsitzauflagen. Nach dem Aufenthaltsgesetz können anerkannte oder aufgenommene Flüchtlinge in den ersten drei Jahren ihren Wohnsitz in Deutschland nicht frei bestimmen. Dies gilt nun auch für vorübergehend geschützte, sprich insbesondere Ukraine-Flüchtlinge. Dafür wird die Bedingung für einen selbstbestimmten Umzug etwas erleichtert. Früher mussten die Betroffenen nachweisen, dass sie an dem neuen Wohnort ihren Unterhalt vollständig bestreiten konnten. Dies wird nun in den Nachweis geändert, dass sie ihn überwiegend bestreiten können.