Mündliche Verhandlung zu Antiterrordatei auf November terminiert

Mündliche Verhandlung zu Antiterrordatei auf November terminiert

Die zentrale "Antiterrordatei" von Polizei und Geheimdiensten wird am 6. November beim Bundesverfassungsgericht in die mündliche Verhandlung kommen.  Die gegen das Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde nimmt die quasi Verschmelzung mittels der Verbunddatei Antiterrordatei des Bundeskriminalamt, des Bundespolizeipräsidium, der Landeskriminalämter, der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, desmilitärische Abschirmdienst, des Bundesnachrichtendienst und des Zollkriminalamt sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Polizeivollzugsbehörden  in die Kritik. Alle diese Behörden können Personen inklusive Kontaktpersonen, die sie irgendwie mit "internationalen Terrorismus" bringen, wie Tierschützer, Umwelt- und Großprojektgegner in diese Datei eingeben und abrufen.

Nach den bisherigen Urteilen zu anlassloser Vorratsdatenspeicherung steht ein eher weitgendes passieren lassen dieses Ermächtigungsgesetzes zu erwarten
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-060.html