Gut sechs Monate nach dem 2.Wahlgang zur OB-Wahl in dem Martin Horn zum Oberbürgermeister gewählt wurde, wird das Verwaltungsgericht Freiburg in mündlicher Verhandlung die Klage einer wegen fehlender Unterschriften - nach Kommunalwahlgesetz - nicht zur Wahl zugelassenen Bewerberin erörtern.
Martin Horn fungiert seit 1.7.2018 nur als Amtsverweser und ist deshalb im Gemeinderat nicht stimmberechtigt.
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528