Am 6.8.1992 publizierte das Verfassungsgericht "sein" Urteil gegen die tendenziell offene Situation nach der deutschen "Wiedervereinigung". Die gegen die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper gerichtete Entscheidung war selbstverständlcih in bewährter "Männer"hand. Die alte Fristenregelung der DDR war nicht genehm.
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