Am Donnerstag den 12. November hat das Bundeskabinett, das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Es ist eine Reaktion auf die Pleite der Windkraftfirma Prokon. Doch was erst einmal nach Schutz der "Kleinen" aussieht, könnte eher das Gegenteil bewirken. Das Mietshäusersyndikat z.B. sah sich massiv bedroht. Die Anwerbung von Beträgen zur Finanzierung der Hauprojekte schien in Gefahr. Nun, nach einiger Lobbyarbeit, gibt es zumindest einige Ausnahmen, von denen auch das Syndikat profitiert. Es bleibt aber viel zu tun. Wir sprachen mit Stefan Rost aus der Arbeitsgruppe "Wir sind nicht Prokon" im Mietshäusersyndikat über den Beschluss des Bundeskabinetts.