Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof zur Schleierfahndung: Millionenfache, oft rassistische Polizeikontrollen z.B. in Zügen im Dreiländereck waren rechtswidrig

Millionenfache, oft rassistische Polizeikontrollen z.B. in Zügen im Dreiländereck waren rechtswidrig

racial profiling.png

Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
http://www.schoener-leben-goettingen.de/Materialien/
Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat am heutigen Mittwoch ein wegweisendes Urteil gegen das sogenannte racial-profiling bekanntgegeben, also gegen Kontrollen einzig aufgrund der Hautfarbe. Ein Deutscher mit dunkler Hautfarbe war während einer Geschäftsreise im Zug zwischen Baden-Baden und Offenburg von Bundespolizeibeamten einer sogenannten „verdachtsunabhängigen“ Personenkontrolle unterzogen worden. Außer ihm waren im Sichtfeld des Betroffenen keine weiteren Personen kontrolliert worden. Er klagte gegen die Polizeikontrolle. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Polizei sich zur Begründung der Kontrolle auf die sogenannte Schleierfahndung gestützt. Doch das Gericht stufte diese Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz als europarechtswidrig ein. Und das sah nun in der Berufungsverhandlung auch der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof so.Über die Bedeutung des Urteils haben wir mit dem Anwalt des Klägers, dem Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam gesprochen, der immer wieder erfolgreich Klagen gegen racial profiling führt.