Der Baden-Württembergische
Verwaltungsgerichtshof hat am heutigen Mittwoch ein wegweisendes
Urteil gegen das sogenannte racial-profiling bekanntgegeben, also gegen Kontrollen einzig aufgrund der Hautfarbe. Ein Deutscher mit
dunkler Hautfarbe war während einer Geschäftsreise im Zug zwischen Baden-Baden und Offenburg von Bundespolizeibeamten einer sogenannten „verdachtsunabhängigen“ Personenkontrolle unterzogen worden. Außer ihm waren im Sichtfeld des Betroffenen keine weiteren Personen kontrolliert worden. Er klagte gegen die Polizeikontrolle. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die
Polizei sich zur Begründung der Kontrolle auf die sogenannte Schleierfahndung gestützt. Doch das Gericht stufte diese Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz als europarechtswidrig ein.
Und das sah nun in der Berufungsverhandlung auch der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof so.Über die Bedeutung des Urteils haben wir mit dem Anwalt des Klägers, dem Göttinger
Rechtsanwalt Sven Adam gesprochen, der immer wieder erfolgreich Klagen gegen racial profiling führt.