Verfahren gegen "racial profiling": Wenn jemand anhand seines Äußeren selektiert wird, ist das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Wenn jemand anhand seines Äußeren selektiert wird, ist das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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Stopp racial profiling. Gegen Rassistische Polizeimethoden
Lizenz: 
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Quelle: 
http://www.stoppt-racial-profiling.de

Obwohl es immer wieder Urteile gibt, die sogenanntes racial profiling, Polizeikontrollen aufgrund des vermeintlich fremden Aussehens, für rechtswidrig erklären, nimmt diese Polizeipraxis kein Ende. Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der immer wieder Klagen rund um racial profiling führt, macht nun erneut auf zwei Verfahren aufmerksam.Wir haben mit Sven Adam gesprochen, der auch bei der Kontrollpraxis in Zügen aus der Schweiz nach Südbaden, Klagechancen gegen racial profiling der Polizei, sieht.