In Deutschland wollten die Polizeibehörden den sogenannten Staatstrojaner vor allem zur Bekämpfung von Alltagskriminalität einsetzen statt nur gegen schwerste Straftaten. Das geht aus einer internen Erhebung des Bundeskriminalamts hervor, die im Jahr 2012-2013 durchgeführt wurde, und die der Blog Netzpolitik.org zitiert. Bei mehr als die Hälfte der Fälle wollte die Polizei den Staatstrojaner gegen Drogendelikte einsetzen, und in knapp einem Viertel der Fälle gegen Eigentumsdelikte, Betrug und Erpressung.
2017 hat die Grosse Koalition den Einsatz des Staatstrojaners auf Ermittlungsarbeit ausgeweitet. Der entsprechende Paragraph war unscheinbar als kurzfristiger Änderungsantrag in einem Gesetzentwurf zu einem ganz anderen Thema versteckt worden. Davor war der Einsatz des Staatstrojaners auf die Verhinderung von Terrorismus begrenzt.
Eigentlich hatten Befürworter des Staatstrojaners beteuert, dieses Überwachungswerkzeug würde nur "in wenigen Einzelfällen" und zur Ermittlung beziehungsweise zur Prävention schwerer Straftaten eingesetzt. Sie nannten insbesondere Straftaten aus den Bereichen organisierte Kriminalität, Sexualstraftaten und Tötungsdelikte. Doch nun ergibt die Erhebung des Bundeskriminalamts, dass sich keine Polizeibehörde den Staatstrojaner zur Bekämpfung dieser schweren Straftaten gewünscht hat.
Bei dem sogenannten Staatstrojaner handelt es sich um eine Schadsoftware, die die Ermittlungsbehörden in digitale Geräte einschleusen. Trojaner-Software kann sowohl Dateien und Nutzungsverhalten auslesen, als auch selbst Änderungen in den Dateien vornehmen. Kritikerinnen werfen dem Staatstrojaner vor, es führe zu einer sehr eindringlichen Überwachung, die selten verhältnismässig sei, er ermögliche Manipulation, er stelle ein Sicherheitsrisiko für die allgemeine IT-Infrastruktur dar und er könne unkontrolliert eingesetzt und weiterverbreitet werden.
(mc)