Wegen eines Satzes in einem Feature zum Kriegsverbrechen der Reichsführer SS Division an der Zivilbevölkerung in Sant ´Anna die Stazzema und dessen Behandlung durch die Justiz Baden-Württemberg ausgestrahlt am 12. August 2024 hatte die baden-württembergische Landemedienanstalt am 9. Januar 2025 ein Aufsichtsverfahren wegen Verstoss gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze und den Ehrschutz eines Oberstaatsanwaltes eröffnet.
Nach über sechs Monaten wurde dieses wegen Nichtbestätigung des Verdachtes jetzt eingestellt. Ein Erfolg zweifelsohne. Warum dennoch eine Irritation wegen der erzeugten Rechtsunsicherheit besteht, RDL Geschäftsführer und Programmverantwortlicher, Michael Menzel im Kollegen Gespräch