Vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, gegen eine Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe kein Hauptverfahren wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu eröffnen.
Nach Auffassung des Senats - s.a. PM des Senates - werde sich auch in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des NSU wusste.
Zwischen den Jahren 2000 und 2007 ermordete der NSU zehn Menschen aus rassistischen Motiven.
Bemerkenswert wie da die "Vertraute", die dokumentiert ein und ausging, nach Richtenden Ansicht von "nix" wie z.b. den Morden des untergetauchten Trios wusste: Denen soll Sie und ihr Gefährte zwar Papiere zur Tatmittelbeschaffung (Fahrzeuge) usw. zur Verfügung gestellt haben - ABER!
Grüsse aus der der Denkschule der Weimarer Republik-Justiz !
Wird heute nicht vom General-Bundesanwalt dagegen Einspruch erhoben, ergeht der Dresdner Beschluß in Rechtskraft.
Nach Auskunft der Pressestelle wurde sofortige Beschwerde eingelegt. Fristen der Begründungsfrist wurden nicht mitgeteilt.
(kmm nach dpa und jw)
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