Das Grundrecht der der Versammlungsfreiheit ist in der Bundesrepublik als Recht der friedlichen Kommunikationsfreiheit primär für die Bürgerinnen mit bundesdeutschen Pass ausgestaltet. Angesichts volksverhetzender Qualitäten von PEGIDA und erst recht den in Sachsen wie Köln nachweisbaren Gewalttaten ist die "friedliche" Qualität der PEGIDA-isten mit besten Argumenten mehr als anzweifelbar.
Interessant ist aber, dass die Festsetzungsversuche von PEGIDA in Südbaden - in Villingen-Schwenningen mittlerweile durch die lokalen antifaschistischen Proteste gescheitert - wie auch in Weil/Kandern nicht nur fest in schweizer, ja begründbar faschistoider Hand sind. Dies gilt insbesondere für den Versammlungsleiter der zweistündigen Kundgebung in Kandern am Sonntag, den 10.1.2015. Die Tatsache der Versammlungsleitung durch einen Schweizer Staatsbürger bestätigte das Landrats Lörrach gegenüber RDL. Selbst der deutschpässelnde Anmelder für Kandern 2 hat aber nicht einmal - wie der Schweizer Versammlungsleiter - einen Wohnsitz im Landkreis Lörrach.
Nun muss mensch, der sich gerne im Dreyeckland bewegt und gerne gemeinsam mit schweizer wie französischen Passinhabenden wie passlosen Menscxhen gegen z.B. AKW demonstriert nix gegen so called "Ortsfremde" haben.
Weshalb aber im Rahmen eines Bürgerrechtes just ein Export fremdenfeindlicher Schweizer Rechtspopulisten mit die Menschenwürde verachtenden Losungen privilegiert sein soll, ist schwerlich nachvollziehbar. Das angefragte Lörracher Landratsamt wollte jedoch aber über Auflagen zu der Kanderner Pegida-Kundgebung zur Sicherstellung eines nicht-volksverhetzenden Charakters jedoch keine Auskünfte geben.
(kmm)
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