In einer Vorlage an den Gemeinderat – G-26/064
G-26_054 Mietspiegel m Sondererhebungen.pdf empfiehlt das Bürgermeisteramt nach zwei nichtöffentlichen Vorberatungen im Sozial- und Bau-Auschuß in der öffentlichen Hauptauschuß Sitzung dies.
Nach dem Scheitern zweier Sondererhebung zu Wohngemeinschaften – an repäsentativen Fallanzahlen – und betreuten Wohneinrichtungen soll die Mietspiegelfortschreibung für die Jahre 2027 und 2028 jetzt indiziert an dem Verbraucherpreisindex fortgeschireben werden. Stadtrat Mohlberg [ESFA/Lili] begrüßte dies und mahnte zugleich:
Das Bundesgesetz zur Grundsicherung, das demnächst bei der Miethöhe in der Grundsicherung, völlig unabhängig von der Verfügbarkeit von einem Quantil preiswerter Wohnungen – die Maximal Übernahme Höhe auf einen Faktor von 1,5 begrenzt. Die Vorlageberechnung durch das EMA-Institut soll ebenso wie die Indexierung in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Hierzu Sozialbürgermeister Meder und Frau Polz
