Bereits vergangenen Mittwoch, den 11. Mai 2022, ist ein Querdenker vor dem Amtsgericht Freiburg zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 55 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Täter am Rande der verbotenen Querdenken-Versammlungen, am 19. Dezember 2020, im Bereich des Schloßbergs zwei mal der Nötigung und einmal in Tateinheit mit Beleidigung schuldig gemacht habe. In einer Situation wurde ein Presseteam von Radio Dreyeckland angefeindet und angegriffen, weshalb der Betroffene Journalist über das Urteil bei Twitter schreibt: „Mal ein guter Tag für die Pressefreiheit.“
Der verurteilte Querdenker Aaron K. Hatte sich vor Gericht selbst vertreten. Ob es daran liegt, dass Nazi und Szeneanwalt Dubravko Mandic parallel in Verfahren wg. gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung selbst vor Gericht stand mutmaßen Szenebeobachter*innen.