Rumänien: heikle Justizreform schwächt Kampf gegen Korruption

Rumänien: heikle Justizreform schwächt Kampf gegen Korruption

Gestern hat der Senat Teilen eines umfangreichen Gesetzespaketes zugestimmt, von dem KritikerInnen meinen, dass es den Kampf gegen Korruption schwächen wird, bzw. schwächen soll. So wird das Justizministerium neue Möglichkeiten haben, um in die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten einzugreifen. RichterInnen sollen für „böswillige oder fahrlässige Fehlurteile“ persönlich haften. RichterInnen und StaatsanwältInnen dürfen sich nichtmehr „verleumderisch“ über die Exekutive äußern. Hütet Eure Zungen! Generell dürfen Mitglieder des Parlaments, sowie von Kreistagen und BürgermeisterInnen nicht mehr für sogenannte „Interessenkonflikte“ bestraft werden, die in den Jahren 2007 bis 2013 von der Integritätsbehörde festgestellt wurden.

Der Chef der sozialdemokratischen PSD, Liviu Dragnea sagte, das Gesetzesvorhaben sei notwendig, denn es habe sich in Rumänien an Regierung und Parlament vorbei ein „Parallelstaat“ gebildet. Gemeint ist die Justiz sofern sie in Korruptionsaffären ermittelt. Die Bezeichnung „Parallelstaat“ und die Art wie die Unabhängigkeit der Justiz zum Teil durch die Hintertüre eingeschränkt wird, erinnert sehr an die Türkei unter Erdogan.

Im vergangenen Frühjahr scheiterte die Regierung an Massenprotesten mit dem Vorhaben, die Strafbarkeit von Korruptionsdelikten aufzuheben, wenn kein Schaden über 45 000 Euro entstanden ist.

Andererseits sind die Regeln über mögliche Interessenkonflikte in Rumänien viel strenger als zum Beispiel in Deutscland. Parlamentsmitglieder haben kaum Möglichkeiten zu Nebenverdiensten, die sie in Interessenkonflikte bringen könnten.