Vergangenen Dienstag, den 15. Juli 2025, begann vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Prozess, der bundesweit Beachtung findet. Ein jüdischer Student klagt gegen die FU Berlin, sie habe ihn und andere Studierende nicht genügend vor antisemitischer Deiskriminierung geschützt. Sie käme damit ihren Verpflichtungen nach Paragraf 5 Abs. 2 des Berliner Hochschulgesetzes nicht nach. Begrüßt wird die Klage vom Bundesverband von RIAS, RIAS Berlin, der Beratungsstelle für Betroffene antisemitischer Gewalt – OFEK – der Jüdischen Studierendenunion (JSUD), dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) und der International Association of Jewish Lawyers (IJL). Vertreten wird der Kläger von einem Zweierteam von Rechtsanwält*innen der Kanzlei Eisenbahnstraße. Radio Dreyeckland sprach mit einem der beiden Anwält*innen, Christoph Köhler, über die Details zum Gerichtsprozess.